Sie hatten einen Unfall, den Sie nicht selbst verschuldet haben?
Wir hoffen zunächst dass Sie unversehrt sind.Beauftragen sie uns für die Erstellung eines Unfall-Gutachtens/Unfallgutachtens, wir kümmern uns vollumfänglich um die Schadensabwicklung.
Wie gehe ich im Schadensfall vor?
Prinzipiell sollten Sie die Schadensabwicklung nicht der Versicherung des Unfallverursachers überlassen!
Als KFZ-Gutachter/Sachverständiger für Unfallschäden wird man oft mit einer geführten Schadensabwicklungen der gegnerischen Versicherung konfrontiert, in der natürlich der Nutzen der gegnerischen Versicherung im Vordergrund steht.
Die Unwissenheit darüber wird von den Versicherungen leider oft ausgenutzt.
Wir stehen für Unabhängigkeit und Individuelle Beratung!
Gerne beraten wir Sie Vollumfänglich, erstellen Ihnen ein professionelles Gutachten und übernehmen die langwierige Schadensregulierung im Falle eines Haftpflichtschadens.
Wie lange dauert eine Schadensabwicklung?
In der Regel dauert es etwa 4-6 Wochen, bis der Geschädigte eine Auszahlung von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers erhält.
Welche Daten werden für ein Gutachten Benötigt?
Schadentag/ Uhrzeit des Geschehens/ Schadenort
Vom Unfallgegner:
-Name
-Anschrift
-Name Versicherung
-Versicherungsscheinnummer
-Schadennummer
-Kennzeichen des Fahrzeugs
Vom Geschädigten:
-Name Anschrift
-Kennzeichen des Fahrzeugs
-Telefon für evtl. Rückfragen
Welche Vorteile bieten sich mir, wenn Ich einen unabhängigen KFZ-Gutachter/ KFZ-Sachverständigen beauftrage?
Der Gutachter erstellt das Gutachten und ermittelt die volle Schadenshöhe.Das Fahrzeug wird nach erfolgter Reparatur vom Gutachter unabhängig begutachtet.
Da hierbei auch die sachgemäße Ausführung und die Qualität der Arbeit am Fahrzeug überprüft werden, ist die Werkstatt bemüht, mit einem guten Ergebnis zu überzeugen.
Was ist ein Bagatellschaden?
Bagatellschäden liegen in der Schadenssumme unter dem Betrag von ca. 750,00 EUR (Netto), daher empfiehlt es sich, einen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Bei Schadenssummen im Bagatellbereich werden die Kosten des Gutachters nur dann von der gegnerischen Versicherung bezahlt, wenn zu solch geringfügigen Sachschäden noch Personenschäden hinzukommen.
Kontaktieren sie uns schnell und unverbindlich: Sehr gerne helfen wir Ihnen mit einer ersten kostenlosen Einschätzung weiter!
Senden Sie uns hierfür bitte ein Foto per E-Mail oder WhattsApp, damit wir uns schon vorab einen ersten plastischen Eindruck vom Schaden verschaffen können.Bekomme ich meinen Schaden ersetzt?Ihnen als Geschädigter darf laut § 249 BGB Bürgerliches Gesetzbuch kein finanzieller Nachteil entstehen!Mit einem professionellen und nachvollziehbar erstellten Schadensgutachten kann Ihnen die volle Schadenssumme erstattet werden, sofern diese nicht weit über dem Wiederbeschaffungswert liegt.
Bekomme ich meinen Schaden ersetzt?
Ihnen als Geschädigter darf laut § 249 BGB Bürgerliches Gesetzbuch kein finanzieller Nachteil entstehen!
Mit einem professionellen und nachvollziehbar erstellten Schadensgutachten kann Ihnen die volle Schadenssumme erstattet werden, sofern diese nicht weit über dem Wiederbeschaffungswert liegt.
Sie benötigen einen KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständigen?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall - einem sog. Haftpflichtschaden - haben sie als Geschädigter das uneingeschränkte Recht, einen unabhängigen Unfallgutachter Ihrer Wahl zur Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen.
Wer trägt die Kosten für das Gutachten?
Die Kosten für das zu erstellende Gutachten werden von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers bezahlt: Es entstehen keinerlei Kosten für Sie!
Wie weise ich den Schaden gegenüber der Versicherung nach?
Der KFZ-Gutachter/KFZ-Sachverständige erstellt zeitnah einen Nachweis über die Ihnen entstandenen Kosten.
Sollte ich einen Rechtsbeistand aufsuchen?
Reibereien gibt es bei nahezu jedem Fall, da die gegnerische Versicherung stets bemüht sein wird, die Zahlung hinauszuzögern.
Es empfiehlt sich daher immer, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Wer trägt die Kosten für den anwaltlichen Beistand?
Die Kosten für die Rechtsberatung werden von der gegnerischen Versicherung des Unfallverursachers bezahlt, es entstehen Ihnen auch hier keine Kosten.
Was passiert nach erfolgter Reparatur?
Nach erfolgter Reparatur sollte eine Reparaturbestätigung erstellt werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Reparatur in Eigenregie erfolgt ist oder durch eine Fachwerkstatt durchgeführt wurde.
Nach der Reparatur haben Sie einen Anspruch auf eine Nutzungsausfall-Entschädigung/Nutzungsausfallentschädigung in Form einer Tages-Pauschale/Tagespauschale für die Zeit der Reparatur. Die Reparaturbestätigung dient dann gegenüber der Versicherung als Nachweis und sie ist zugleich die Voraussetzung für die Begleichung des Nutzungsausfalls.
Was wird durch den Gutachter protokolliert?
- Errechnung der Schadenshöhe anhandAW Arbeitswerte und OE Original Ersatzeile Nummer sowie allem Verbrauchsmaterial mit deren Preisen.
- Erstellung von Fotos zur Beweissicherung
- Protokollierung zusätzlich anfallender Sonderarbeiten wie z.B.(das Auftragen von Werbefolien) an einem Firmen Fahrzeug
- Erfassung von Nebenkosten durch Nutzungsausfall und Wertminderung bei Verkauf des Unfall-Fahrzeugs/Unfallfahrzeugs